Bauliche Radwege dürfen nur in Ausnahmefällen benutzungspflichtig gemacht werden. Dann müssen sie allerdings den Anforderungen genügen, zwischen 1,50 und 2,00 m breit zu sein. Das trifft auf die roten Linien in folgender Karte nicht zu, wie man auf den Fotos sehen kann. Insbesondere widerspricht die Neuanordnung der Benutzungspflicht am Attilaplatz den geltenden Regeln.
Benutzungspflicht auf einer größeren Karte anzeigen
Mich würde sehr interessieren, ob es solche Übersichten auch für andere Bezirke gibt, denn es gibt vielerorts Strecken die mit blauen Schildern flankiert sind, aber wo man nicht fahren möchte, weil man als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse behandelt wird.
AntwortenLöschenEigentlich gehören sämtliche blauen Schilder entfernt.